Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Vermietung „ Ferienhaus- Bartsch“
1. Vertragsabschluss
Auf Anfrage erhält der Kunde ein Vermietungsangebot/Buchungsbestätigung, schriftlich oder per E-Mail, bezüglich der Vermietung des Ferienobjektes „Blockhaus - Laura“. Mit schriftlicher Annahme dieses Angebotes/Buchungsbestätigung
( Vertragsformular ) kommt ein verbindlicher Mietvertrag zustande.
2. Leistungen/Preise
Der Mietvertrag umfasst das Ferienobjekt Blockhaus – Laura. Der Mietpreis versteht sich einschließlich Endreinigung. Er umfasst die angegebene Personenzahl und den Mietzeitraum. Er beinhaltet die Ausstattung, welche auf der Internetseite www.ferienhaus-bartsch.de angegeben ist. Das Ferienobjekt darf nicht von mehr Personen (einschl. aller Kinder) als in der Reiseunterlage angegeben sind, bewohnt werden. Das Mitbringen eines Haustieres ohne Zustimmung ist unzulässig. Bei Kleintieren ist das Mitbringen nur auf Anfrage möglich und bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der Vermieter. Auch andere Nebenleistungen, wie Aufbettungen werden gesondert vereinbart. Entsprechen die vom Mieter gemachten Angaben nicht den Tatsachen, kann der Bezug des Objektes verwehrt und der Mietvertrag storniert werden. Es werden dann Stornierungszahlungen entsprechend Nummer 4 fällig. Elektroenergie wird über Objektzähler nach Verbrauch gesondert abgerechnet.
3. Zahlung
Mit der Buchung wird innerhalb 14 Tagen eine Anzahlung von 20 % des Mietpreises fällig.
Die Restzahlung ( 80 % ) ist spätestens bis 14 Tage vor Mietbeginn auf das auf der Buchungsbestätigung (Vertragsformular ) angegebene Konto des Vermieters zu entrichten.
Bei Vertragsabschluss 14 Tage vor Mietbeginn ist die Zahlung spätestens 3 Tage vor Mietbeginn zu überweisen bzw. am Tage des Mietbeginns in bar zu übergeben. Die Zahlung hat in Euro zu erfolgen. Erfolgt keine bzw. keine rechtzeitige oder nur unvollständige Zahlung, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4. Rücktritt-Kostenlos
Der Mieter kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten oder einen Ersatzmieter stellen. Die Rücktrittserklärung wird mit dem Tag
des Eingangs beim Vermieter wirksam.
Es werden keine Stornogebühren erhoben.
5. Haftung
Der Mieter haftet für eine ordentliche Behandlung der gemieteten Unterkunft und für eventuell von ihm oder Mitreisenden oder Gästen verursachten Schäden. Entstandene Schäden sind mit der Rückgabe des Schlüssels in bar zu regulieren. Ausgenommen sind Kleinstschäden wie zerbrochenes Geschirr. Stellen die Vermieter erst nach Abreise des Mieters von ihm verursachte Schäden fest, werden die daraus entstehenden Ansprüche dem Mieter nachträglich in Rechnung gestellt.
6. An- und Abreise
In der Regel ist die Anreise ab 14 Uhr möglich. Falls der Mieter erst nach 20 Uhr am Ferienobjekt ankommen kann, ist unbedingt der Vermieter zu informieren. Die Abreise ist bis 10 Uhr vorzunehmen. Vor der Abreise müssen Besteck und Geschirr gereinigt und das Ferienobjekt besenrein übergeben werden.
7. Reklamationen
Stellt der Mieter bei Bezug der Unterkunft fest, dass diese nicht der Beschreibung entspricht bzw. stellt er Mängel fest, so ist er verpflichtet, diese unverzüglich (spätestens jedoch nach 3 Tagen) den Vermietern anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist können hieraus entstehende Ansprüche an den Vermieter nicht mehr geltend gemacht werden. Der Vermieter ist verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist die Mängel zu beheben. Sollte eine Mängelbeseitigung nicht möglich sein, ist alternativ ein Preisnachlass zu gewähren.
8. Schadensmeldung/Mitwirkungspflicht bei entstehenden Schäden
Schäden, die während der Mietzeit am gemieteten Objekt entstehen, sind sofort dem Vermieter zu melden. Erkennt der Mieter, dass durch plötzlich auftretende Störungen Schäden am gemieteten Objekt entstehen können, so ist er verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, den Schaden abzuwenden oder so gering wie möglich zu halten bzw. zur Behebung der Störung beizutragen (z.B. Wasserrohrbruch).
9. Auflösung des Mietvertrages aus besonderen Gründen
Kann die Urlaubsreise wegen nicht vorhersehbarer oder nicht im persönlichen Verantwortungsbereich des Mieters liegenden Ereignissen wie Naturkatastrophen oder politischer Krisen nicht angetreten werden, erfolgt eine Stornierung der Buchung und eine Rückerstattung eventuell geleisteter Anzahlungen. Der Vermieter ist jedoch berechtigt, einen Aufwandsersatz zu verlangen bzw. einzubehalten, welcher sich an den unter Punkt 4 aufgeführten Pauschalen orientiert, im übrigen jedoch auf einen Betrag von maximal 50,00 Euro begrenzt ist.
10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
11. Anerkennung der Hausordnung und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Mit Unterschrift auf dem Vertragsformular ( Buchungsbestätigung ) oder mit der An- bzw.-Bezahlung des Mietpreises gemäß Punkt 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB ) erkennt der Mieter diese eingesehenen AGB und die Hausordnung an. Die AGB und die Hausordnung können auf der Internetseite des Vermieters -
Homepage = www.ferienhaus-bartsch.de eingesehen oder auf Verlangen zugestellt /übergeben werden.
Alle rel. Aussagen zum Datenschutz finden sie in unserer Datenschutzerkärung. Bitte informieren sie sich.
Amtsberg, 10.09.2022